Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen
Am 21.12.2004 ist das Gesetz über die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Kraft getreten, das
- die Einführung eines Erlaubnisverfahrens,
- die Schaffung eines Solvabilitätssystems und
- die qualitative Beaufsichtigung
für Rückversicherungsunternehmen zum Gegenstand hat. Die qualitative Beaufsichtigung umfasst dabei insbesondere die Anlagegrundsätze für die Kapitalanlage sowie das Anlagemanagement und die Internen Kontrollverfahren. Dabei wird explizit ein Bezug zum Rundschreiben 29/2002 Teil A Nr. IX hergestellt, das auch die Pflichtprüfung der Internen Revision einschliesst.
Eine weitere Neuerung stellt die Forderung an die Interne Revision und Wirtschaftsprüfer dar, die ordnungsgemäße Durchführung ausgelagerter Geschäftsbereiche, die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und Anforderungen der BaFin beim Dienstleister zu überprüfen.
Das BaFin-Rundchreiben 6/2005 (VA) "Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen" finden Sie hier.
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