Revisionswelt - Home
  Startseite Impressum Sitemap Kontakt


 

Basel II - Wesentliche Anforderungen

Die Basel II Vorgaben werden in der Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen durch nationale Verordnungen bzw. Mindestanforderungen konkretisiert und umgesetzt:

Insbesondere sind hier die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk, Säule 2) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV-E, Säule 1 und 3) zu nennen.

Basel II: nationales Aufsichtrecht


ICAAP = Internal Capital Adequacy Assessment Process. Im Zuge von Basel II aufsichtsrechtlich geforderte Ermittlung des Bedarfs an Eigenkapital über alle Risikoarten hinweg  Gesamtbank-Steuerung

SREP = Supervisory Review and Evaluation Process. Ab 2007 für die nationalen Aufsichtsbehörden geltende Vorschrift, einmal jährlich jede Bank hinsichtlich der Risikolage, des Risikomanagements, der internen Organisation sowie der Qualität der Leitungsorgane zu durchleuchten


SolvV

Die meisten Bestimmungen der neuen Basel II Vorgaben bzw. EU-Richtlinien werden nicht im Kreditwesengesetz (KWG), sondern in der neuen Solvabilitätsverordnung um-gesetzt.

Dabei werden für die Revision wesentliche Prüfgebiete – vorausgesetzt das Institut wendet die entsprechenden Komplexe an - explizit genannt.

Darunter fällt u.a. bei der Anwendung des IRBA die jährliche Überprüfung der Rating-systeme des Instituts und deren Abläufe, einschließlich der Abläufe innerhalb der Kre-ditabteilung. Weiterhin sind die Schätzungen von Ausfallwahrscheinlichkeiten, die Ver-lustquoten bei Ausfall, die erwarteten Verlustraten bzw. die IRBA-Konversionsfaktoren zu überprüfen.
Die Überprüfung muss dabei die Einhaltung aller anwendbaren Mindestanforderungen einschließen.

Im Rahmen der Kreditrisikominderungstechniken sind insbesondere bei den Auf-rechnungsvereinbarungen in der Internen Modell Methode die Einhaltung der Anforde-rungen mindestens einmal im Jahr durch die Interne Revision zu überprüfen.

Weiterhin muss die Interne Revision das Risikomesssystem des Institutes im Rahmen des Marktpreisrisikos wie bisher in die unabhängigen Prüfungen einbeziehen; dies beinhaltet sowohl die Tätigkeiten der Risikoüberwachung als auch die der Handelsabtei-lung.

Im fortgeschrittenen Ansatz der Bemessung des Operationellen Risikos muss die interne Revision ebenfalls die Prozesse zum Management und das System zur Mes-sung operationeller Risiken regelmäßig überprüfen. Diese Prüfungen müssen sowohl die diesbezüglichen Aktivitäten der einzelnen institutsinternen Geschäftseinheiten als auch der unabhängigen Einheit für das Management operationeller Risiken (OpRisk Management) umfassen.

Diese wesentlichen Aspekte müssen sich auch in der Prüfungsplanung wiederspiegeln.

MaRisk (in 12.2005 veröffentlicht)

Ein weiterer herausragender Punkt ist die Gesamtstrategie des Kreditinstitutes. Die Festlegung des Inhalts der Gesamtbank-/ Risiko-Strategie ist nicht Gegenstand von Prü-fungshandlungen durch die Interne Revision. Die Prüfer müssen jedoch Einblick in die Strategie haben.

Darauf aufbauend ist die Prüfungsplanng anzupassen:

  • Der Prüfungsplan ist umfassend, jährlich fortschreibend und risikoorientiert auf-zustellen.
  • Dabei kann eine partielle oder vollständige Auslagerung der Revisionsbereiche auf die Konzernrevision durchgeführt werden.
  • Saldenbestätigungen der schwebenden Termingeschäfte sind nicht mehr in den MaRisk geregelt und daher von der Zuständigkeit her neu zu gestalten.
  • Ein den Risiken angemessener Prüfungsturnus bzgl. der Aktivitäten und Prozes-se des Kreditinstituts könnte dann jährlich, alle 3 Jahre oder seltener durchgeführt werden (Öffnungsklausel).
  • Erleichterungen in Abhängigkeit von der Institutsgröße oder der Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsarten sind dann mit einzubeziehen und entsprechend zu dokumentieren.


Daraus folgt eine Überprüfung des bisherigen Prüfungsplans, ob

  • Erleichterungen für bestimmte Prüfungsfelder möglich sind.
  • neue Prüfungspflichten berücksichtigt wurden.
  • die Interne Revision weiterhin für Saldenbestätigungen der schwebenden Ter-mingeschäfte zuständig sein soll.

Weitere wesentliche Anforderungen an den Prozess der Internen Revision sind daher eventuell anzupassen. Dies betrifft

  • die Prüfungsstrategie:
    - sie muss angemessen, schlüssig sein und abgestimmt werden.
  • die Prüfungsdurchführung:
    - sie umfasst alle Aktivitäten, beinhaltet ein bestimmtes Risikointervall (z.B. einen dreijährigen Turnus) und berücksichtigt alle wesentlichen Risken jährlich
  • den Prüfbericht:
    - er wird zeitnah und schriftlich erstellt,
    - Erstellung eines Gesamtberichtes am Ende des Geschäftsjahres
  • und die Nachschau
    - Kriterien festlegen, wann eine Überwachung stattfindet bzw. wann ggf. eine Nachschauprüfung durchgeführt wird.

 

 
 
 
Ein agens Unternehmen
Ein agens Unternehmen