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MaRisk – aktuell

Mit Datum vom 20.12.2005 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Endfassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk). Adressaten des neuen Regelwerkes sind Banken und Finanzdienstleister.

Teile des Aufsichtskonzeptes der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel II) sind darin bereits berücksichtigt, insbesondere der „Supervisory Review Process“ (SRP), der die Bedeutung der Risikosteuerung der Banken hervorhebt.

In die neuen MaRisk wurden die bislang schon bekannten Einzelregelungen der MaH, MaK und MaIR zusammengefasst, ergänzt um neue Themen, u.a. zum Zinsänderungsrisiko.
Das BaFin selber sieht in den MaRisk den Baustein für die neue qualitative Bankenaufsicht in Deutschland.

Öffnungsklauseln sprechen für den gewünschten flexiblen Ansatz der neuen MaRisk. Die Institute können so, je nach ihrer Größe, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

 
 
 
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