Audit Committee
Durch Sec. 301 SOX wird die Einrichtung eines unabhängigen Prüfungsausschusses (Audit Committee) durch den Emittenten verlangt. Die Unabhängigkeit ist schon dann nicht mehr gewährleistet, wenn Mitglieder des Committees dem Emittenten oder einer seiner Tochtergesellschaften nahe stehen. Die Tätigkeiten der Mitglieder für das Audit Committee dürfen nicht entgeltlich sein.
Finanzielle Unterstützung ist nur gestattet, sofern diese dem Committee die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung bietet.
Das Audit Committee hat innerhalb des Unternehmens folgende Zuständigkeiten:
- Bestellung und Überwachung der Abschlussprüfer
- Kontrolle der Berichte der Wirtschaftsprüfer
- Schlichtung von Uneinigkeiten bzgl. der Finanzberichterstattung
Für in- und ausländische Unternehmen sind die Regelungen des Audit Committees besonders bedeutend, da Verstöße einen Entzug der Börsenzulassung zur Folge haben können.
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