Deutscher Corporate Governance Kodex
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat die vom Bundeskanzler eingesetzte Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts" Verhaltensregeln für die Führung und Kontrolle börsennotierter Unternehmen in Deutschland erarbeitet. Der Deutsche Governance Kodex beinhaltet Verhaltenstandards für Vorstände und Aufsichtsräte, sowie Informationspflichten gegenüber Aktionären und eine Präzisierung der Rolle des Abschlussprüfers.
Nach § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Erklärung zur Anwendung des Kodex abgeben und diese den Aktionären dauerhaft zugänglich machen.
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