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Die korrekte Einhaltung der US-Ethik-, Unabhängigkeits-, Qualitätssicherungs- und Prüfungsstandards
In der Vergangenheit wurden die US-Ethik-, Unabhängigkeits-, Qualitätssicherungs- und Prüfungsstandards durch Appendix K der SECPS Membership Requirements geregelt.
Durch den SOX werden die registrierten deutschen Prüfungsgesellschaften direkt durch die PCAOB bei der Einhaltung der Standards überwacht. Das Gremium hat das Recht, seine Prüfungsstandards unmittelbar durchzusetzen.
Nach Sec. 103 SOX kann das PCAOB die bereits vorhandenen Standards einer Berufsorganisation als verbindlich vorschreiben sowie diese aber auch durch zusätzliche Standards erweitern. In Sec. 103 (2) SOX werden Mindestanforderungen an die Prüfungsstandards genannt.
Hier werden spezielle Anforderungen an die internen Qualitätssicherungssysteme sowie Aussagen zu den geprüften internen Kontrollsystemen im Bestätigungsvermerk gestellt. Die Arbeitspapiere müssen besonderen Anforderungen genügen, ein Review durch einen zweiten Partner ist zwingend erforderlich.
Für die deutschen Wirtschaftsprüfer sind die Sec. 201 bis 209 SOX von besonderer Bedeutung. Hier werden umfangreiche Unabhängigkeitsanforderungen gestellt.
Sec. 201 SOX legt die sog. Nicht-Prüfungsleistungen fest. Sollte es keine Ausnahmebestimmungen geben, so ist das Erbringen von Nicht-Prüfungsleistungen untersagt. Der Katalog umfasst die folgenden Leistungen14:
- Mitwirkung an der Buchführung
- Entwurf und Implementierung von Finanzinformationssystemen
- Bewertungsleistungen, Sacheinlagenprüfungen
- Versicherungsmathematische Leistungen
- Übernahme von Funktionen der internen Revision
- Managementfunktionen oder Personalberatungsleistungen
- Tätigkeit als Broker, Investmentbanker oder Investmentbankdienstleister
- Rechtliche Beratung oder Gutachterleistungen, die nicht mit der Prüfung in Zusammenhang stehen
Das PCAOB hat das Recht, weitere Leistungen als Nicht-Prüfungsleistungen in den Katalog aufzunehmen. Hier wäre z. B. das Erbringen von Steuerberatungstätigkeiten denkbar. Nach welchen Kriterien entschieden wird ist bis dato allerdings ungeklärt. In dem Fall, das Nicht-Prüfungsleistungen für einen Mandanten erbracht werden sollen, welche noch nicht als verboten erklärt worden sind, bedarf es einer Zustimmung durch das Audit Committee des Emittenten.
Die Prüferrotation, welche in Sec. 203 SOX geklärt wird, ist eine weitere Unabhängigkeitsanforderung. Danach muss eine interne Rotation des für den Mandanten zuständigen Prüfers und des verlangten zweiten Reviewpartners alle 5 Jahre erfolgen.
Die Sinnhaftigkeit bzw. Vorteilhaftigkeit einer externen Rotation (Sec. 207 SOA) wird zurzeit durch eine Studie, welche vom obersten US-Rechnungshof in Auftrag gegeben wurde, geprüft.
Sollte ein Angestellter eines Prüfungsunternehmens in eine Managementposition eines Mandanten wechseln, so wird durch Sec. 206 SOX eine sog. Abkühlphase von einem Jahr verlangt. Dies soll die Unabhängigkeit von Angestellten einer Prüfungsgesellschaft stärken. Die die SOX ergänzenden NYSE-Corporate Governance Listing Standards, erhöhen die Dauer der Abkühlphase auf 5 Jahre. Es bezieht sich auf alle Angestellten eines Prüfungsunternehmens sowie deren Familienangehörige.
Diese Erweiterung gilt für alle Unternehmen, welche an der New York Stock Exchange notiert sind, also auch alle dort gelisteten deutschen Unternehmen.15
14Vgl. Ferlings, Josef/ Lanfermann, Georg, Unabhängigkeit von deutschen Abschlussprüfern nach Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Acts, Betriebsberater, Jahrgang 55, Heft 41, 11.10.2002, S. 2120 15Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1727
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