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Mitteilungspflichten
Nach Sec. 403 SOX sind Direktoren und Board-Mitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) dazu verpflichtet, der SEC anzuzeigen, ob sie Aktien halten, welche nach § 12 Securities Exchange Act notiert sind.
Es ist auch anzuzeigen, wenn es zu Inhaberwechseln bei diesen Papieren kommt. Die Meldungen müssen unabhängig von der Wertpapiergattung erfolgen.
Wird diese Verpflichtung nicht oder nur teilweise erfüllt, so kann es z. B. bei einem Verkauf nicht angezeigter Wertpapiere zu einer Verletzung der Sec. 807 SOX kommen.
Ziel dieses Meldewesens ist es, speziell die Vergabe von Stock-Options besser kontrollieren zu können.
Das deutsche Recht bedient sich in diesem Fall anderer Mittel. Hier wird Ausgabe und Höhe durch die Hauptversammlung festgelegt und beschlossen (Vgl. §§ 192, 193 AktG). Nach deutscher Rechtssprechung muss eine Meldung (Vgl. § 20 ff. WpHG) erst ab einer Quote von 5 % erfolgen.8
8Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1730
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