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Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)

Das durch den SOX verlangte Aufsichtsgremium PCAOB ist ein fünfköpfiges, privatrechtlich organisiertes Organ, welches selber durch die staatliche US-Wertpapieraufsicht „Securities and Exchange Commission“ (nachstehend SEC genannt) überwacht wird.

Das Aufgabenspektrum des PCAOB erstreckt sich auf investigative und disziplinarische Befugnisse. Seine Tätigkeiten umfassen den Bereich des sog. „Standard Setting“, was das Verabschieden von Ethik-, Unabhängigkeits- und Prüfungsstandards sowie Qualitätskontrollstandards beschreibt. Weiterhin ist dem PCAOB das Recht auf Durchführung von Qualitätskontrollen innerhalb der registrierten Prüfungsgesellschaften eingeräumt.

Nach einer Registrierung beim PCAOB unterliegen die betroffenen deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der direkten Aufsicht des Gremiums und somit sämtlichen Bestimmungen des SOA.

Die zusätzlichen Anforderungen12 sind:

  • die Registrierung beim PCAOB
  • die korrekte Einhaltung der US-Ethik-, Unabhängigkeits-, Qualitätssicherungs- und Prüfungsstandards
  • die Prüfung des jeweiligen internen Kontrollsystems
  • die Verpflichtung zur Herausgabe von Arbeitspapieren
  • die Akzeptanz von Qualitätskontrollen durch das PCAOB (Monitoring)
  • Duldung von Sonderuntersuchungen sowie disziplinarischer Maßnahmen


In Sec. 103 (2) SOX werden Mindestanforderungen an die Prüfungsstandards gestellt - spezielle Anforderungen an die internen Qualitätssicherungssysteme sowie Aussagen zu den geprüften internen Kontrollsystemen im Bestätigungsvermerk. Die Arbeitspapiere müssen besonderen Anforderungen genügen, ein Review durch einen zweiten Partner ist zu erbringen.

Eine weitere Aufgabe des Prüfers wird es sein, die Struktur und Abläufe der Kontrollverfahren dahingehend zu beurteilen, ob sie die Wiedergabe von Transaktionen und Disposition von Vermögensgegenständen ermöglichen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Jahresabschluss stimmig mit vorhandenen US-GAAP Regelungen ist und dass Ausgaben und Belege übereinstimmend mit den Richtlinien des Managements sind.

Eine weitere erforderliche Bestätigung wird in Sec. 404 SOX verlangt. Mit ihr soll der jeweilige Wirtschaftsprüfer attestieren, dass die Einschätzung des Internen Kontrollsystems durch das jeweilige Management korrekt ist. Diese Bestätigung darf nicht durch einen separaten Auftrag erfolgen, sondern muss im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen.

12Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1725 - 1726


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Die Registrierung beim PCAOB

 
 
 
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