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Die Prüfung des jeweiligen internen Kontrollsystems
In Sec. 103 (2) (A) (iii) SOX wird verlangt, dass in zukünftigen Bestätigungsvermerken der Umfang der Prüfung der internen Kontrollstruktur und -abläufe beschrieben wird. Des Weiteren müssen festgestellte Besonderheiten durch den Prüfer dokumentiert werden.
Eine weitere Aufgabe des Prüfers wird es sein, die Struktur und Abläufe der Kontrollverfahren dahingehend zu beurteilen, ob sie die Wiedergabe von Transaktionen und Disposition von Vermögensgegenständen ermöglichen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Jahresabschluss stimmig mit vorhandenen US-GAAP Regelungen ist und dass Ausgaben und Belege übereinstimmend mit den Richtlinien des Managements sind.
Eine weitere erforderliche Bestätigung wird in Sec. 404 SOX verlangt. Mit ihr soll der jeweilige Wirtschaftsprüfer attestieren, dass die Einschätzung des Internen Kontrollsystems durch das jeweilige Management korrekt ist. Diese Bestätigung darf nicht durch einen separaten Auftrag erfolgen, sondern muss im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen.16
16Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1727
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