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Duldung von Sonderuntersuchungen sowie disziplinarischen Maßnahmen

Nach Sec. 105 SOX, welcher die disziplinarischen und investigativen Maßnahmen des PCAOB beschreibt, sind auch deutsche Prüfgesellschaften dazu angehalten, gewünschte Dokumente vorzulegen und sich für evtl. Aussagen bereitzuhalten. Eine Verweigerung hat den Entzug der Registrierung zur Folge.

Die im Rahmen eines solchen Verfahrens bereitgestellten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit, müssen aber sowohl der SEC als auch dem jeweiligen US-Generalstaatsanwalt zugänglich gemacht werden.

Bei einem Verstoß gegen die SOX und US-Berufsgrundsätze kann das PCAOB Sanktionen gegen die jeweiligen Betroffenen veranlassen.

Bei einmaligen fahrlässigen Handlungen können ein zeitweiser oder endgültiger Ausschluss des Prüfenden bei der zuständigen Prüfungsgesellschaft erfolgen.

Weiterhin kann ein Verstoß bei natürlichen Personen zu einer Geldstrafe von USD 100.000,- und bei juristischen Person bis zu USD 2.000.000,- führen.

Dem zuständigen Prüfungsunternehmen kann auch eine öffentliche Rüge und die Verpflichtung zu weitergehenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auferlegt werden.

Zusätzlich kann das PCAOB weitere Sanktionen verhängen, welche in seiner Satzung verankert sind.

Bei vorsätzlichem und wiederholt fahrlässigem Handeln, werden weitergehende Sanktionen erhoben.

Das PCAOB hat dann das Recht, der Prüfungsgesellschaft zeitweise oder endgültig die Registrierung zu entziehen. Eine Geldstrafe kann in diesem Fall bei natürlichen Personen USD 750.000,- und bei juristischen Personen USD 15.000.000,- betragen.

Die zuletzt genannten Sanktionen können seitens des PCAOB auch gegen verantwortliche Aufsichtspersonen, nämlich das Management der Prüfungsgesellschaft, verhängt werden.19

19Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1728


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