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Die Unabhängigkeit der Board-Mitglieder
Um die Unabhängigkeit von Board-Mitgliedern zu gewährleisten, wird in Sec. 402 SOX ein Darlehensgewährungsverbot durch den Emittenten beschrieben; dabei ist es gleichgültig, ob die Gewährung direkt oder indirekt über eine Tochtergesellschaft erfolgt.
Durch die sog. „grandfather-clause“ ist es den betroffenen Unternehmen allerdings gestattet, bereits bestehende Darlehen weiterzuführen.
Als Ausnahmen werden in diesem Fall Konsumentenkredite gesehen, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes gewährt werden. Sollten Banken Kreditnehmer sein und die Darlehen durch U.S. Federal Deposit Insurance Corporation besichert sein, tritt auch hier die Ausnahmeregelung in Kraft.
Nach deutschem Recht ist es einem Unternehmen nach § 89 AktG erlaubt, Kredite an Vorstandsmitglieder zu vergeben, wenn dies durch den Aufsichtsrat beschlossen wurde.11
11Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1731
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