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Untersagte Tätigkeiten für Board-Mitglieder

Nach Sec. 1105 SOX kann die SEC bei Verletzungen der Sec. 10 b des Securities Exchange Act (manipulative Handlungen) ein Tätigkeitsverbot für Board-Mitglieder verhängen, wenn diese für nicht kompetent erachtet werden.

Bei dieser Regelung ist bislang unklar, ob sich dieses Tätigkeitsverbot auf deutsche Organmitglieder US-gelisteter Unternehmen nur auf die USA bezieht oder ob diese Regelung internationalen Charakter hat.
Die Zeitspanne des Tätigkeitsverbotes liegt im Ermessen der SEC.

Auch im deutschen Recht gibt es die Möglichkeit eines Berufsverbotes. Es kann allerdings nur im Rahmen eines Strafverfahrens festgelegt werden und hat eine Zeitspanne von maximal 5 Jahren (Vgl. § 70 StGB).9

9Vgl. Lanfermann, Georg/ Maul, Dr. Silja, a.a.O., S. 1731


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