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Solvency II

Ein ganzheitlicher Ansatz für das Risikomanagementsystem

Solvency II - Einführung

Seit Mitte 2003 ist die 1. Phase des Solvency II - Projektes auf Ebene der europäischen Kommission abgeschlossen. Die genaue Ausgestaltung des neuen aufsichtsrechtlichen Systems soll bis 2008 beendet sein, wobei die Vorlage eines ersten Richtlinienentwurfs für 2005 geplant ist. Ende April 2005 hat das maßgeblich beteiligte Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (Ceiops) die „Öffentliche Bekanntmachung für das Konsultationsverfahren“ sowie die „Leitlinien für die Koordinationskomitees“ veröffentlicht.

Ganz ähnlich wie bei den Banken soll das System zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitaladäquanz auf einem 3 Säulen-Konzept aufbauen. Im Gegensatz zur Bankenbranche stehen in dem zukünftigen Modell aber weniger Einzelrisiken als vielmehr ein ganzheitliches System zur Gesamtsolvabilität im Mittelpunkt.

Kernpunkt der Solvency II –Regelungen sind einerseits die angemessenen und nachweisbaren Methoden zum Risikomanagement der Versicherungsunternehmen, andererseits die erhöhte Transparenz gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der  Öffentlichkeit.  Weiterhin soll Solvency II die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Aufsichtsverfahren harmonisieren, was einer verbesserten Vergleichbarkeit  der Versicherungsunternehmen hinsichtlich Sollvabilität und finanzieller Gesundheit in den einzelnen europäischen Ländern zur Folge hat.

Als wesentliche Kriterien der Solvency II-Regelungen gelten dabei eine angemessene Kapitalausstattung, sowie eine optimale Anpassung des unternehmenseigenen Risikomanagements an die jeweilige Risikostruktur.

Solvency II – 3 Säulen-Konzept

Die Ziele der neuen Regelungen lassen sich schematisch im nachfolgenden „Drei-Säulen-Konzept“ darstellen.

In Säule 1 werden die Eigenmittelanforderungen definiert, die zwischen einem

  • Mindestkapitalniveau - Minimum Capital Requirement - (Unterschreitung hat aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Folge)

und einem

  • Zielkapital - Target Capital - (sollte dem wirtschaftlichen Kapital entsprechen, welches ein Unternehmen zur Ausübung seiner Tätigkeit mit geringer Konkurswahrscheinlichkeit benötigt)

unterscheiden.

Der Nachweis über ein ausreichendes Kapitalniveau kann dabei mittels zweier Verfahren erfolgen

  • einem Standardansatz oder
  • unternehmensindividueller interner Modelle.

Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass risikoadäquate interne Modelle der sinnvollste Insolvenzschutz sind, was durch erleichterte Eigenmittelanforderungen gefördert
werden soll.

Die aktuellen Überlegungen zum Standardansatz gehen von einem ganzheitlichen, aber
leicht anzuwendendem Modell aus, das alle wesentlichen Risiken umfasst.

Als wesentliche steuerungs- und überwachungsrelevante Risiken gelten dabei:

  • das Marktpreisrisiko
  • das Adressenausfallrisiko
  • das Asset-Liability-Mismatch Risiko
  • das Operationelle Risiko sowie
  • das versicherungstechnische Risiko.

Mit internen Modellen soll die individuelle Risikosituation eines Versicherungsunternehmens dargestellt werden. Bei der Anwendung interner Modelle ist insbesondere die Auswahl geeigneter Risikomessmethoden von entscheidender Bedeutung. Das Risikomaß muss dabei klar beschreibbar und definierbar sein. Als Risikomaß sind zurzeit der Value at Risk (VaR) wie auch der Conditional Value at Risk und Tail Value at Risk im Gespräch.

Vom Grundsatz der eindeutigen Beschreibbarkeit sowie Definierbarkeit sind kohärente Risikomaße zu bevorzugen (z. B. Conditional Value at Risk). Diese Risikomaße berücksichtigen gegenüber dem VaR auch die Größe des bei Überschreitung des Sicherheitsniveaus zu erwartenden Verlustes.

Es erscheint sinnvoll, die mittels Standardansatz oder interner Modelle quantifizierten Risikopositionen bzw. das Zielkapital in einem nächsten Schritt der tatsächlich vorhandenen Risikodeckungsmasse gegenüberzustellen. Diese Risikotragfähigkeitsanalyse sollte dabei in regelmäßigen Abständen durchgeführt und Veränderungen bzw. Abweichungen weiter analysiert werden.

Darüber hinaus sollen in gesonderten internationalen Arbeitskreisen einheitliche Regelungen für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen in der Lebens- und Nicht-Lebensversicherung erarbeitet werden. Dabei wird eine Abstimmung mit den Regelungen des International Accounting Standars Boad (IASB) angestrebt. Ferner sollen Regeln für die Kapitalanlagen, welche die versicherungstechnischen Rückstellungen sowie das Eigenkapital bedecken, formuliert werden.

In Säule II wird das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren des Risikomanagementsystems verankert. Die Bedeutung von weichen Faktoren wie Prozessabläufen, Kontrollen,  Berichtswesen etc. wird durch das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren enorm an Bedeutung gewinnen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieses qualitativen  Überprüfungsverfahrens können und werden die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung variieren. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren in der Versicherungswirtschaft dem Überprüfungsverfahren im Bankenbereich angenähert wird. Mit der Forderung nach einem „besseren Risikomanagement“ sind insbesondere die Verpflichtung zur Überwachung und Steuerung von Kapitalanlagen sowie die Einrichtung eines Aktiv-Passiv-Managements verbunden. Zentrales Element ist dabei die kombinierte Überwachung und Steuerung von Aktiv- und Passivrisiken.

Die in Säule III geforderte Marktdisziplin findet ihren Ausdruck in einer verstärkten Offenlegungs- und Publizitätspflicht. Dieser Anforderung liegt die Erwartung zugrunde,
dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Unternehmensführung und ein wirksames Risikomanagement von Versicherungsunternehmen honorieren und risikoreicheres Verhalten einer Versicherung sanktionieren. Zur Reduzierung des Aufwands für die Versicherungsunternehmen werden die entsprechenden Regelungen in Abstimmung mit der IASB und der International Association of Insurance Supervision (IAIS) erarbeitet. Grundlegend für die weiteren Arbeiten sind darüber hinaus die Veröffentlichungen der International Actuarial Association (IAA).

Auswirkungen auf die Revision

Derzeit liegen die Schwerpunkte interner Revisionsarbeit in der projektbegleitenden Prüfung der Umsetzungsprojekte sowie GAP-Analysen. Die rechtzeitige Einbindung der Internen Revision in diese Prozesse gewährleisten ein Höchstmaß an späterer Prüfungsakzeptanz und – effektivität.


Fazit
Die in Teilen schon sehr konkreten zukünftigen Anforderungen aus „Solvency II“ werden komplex und umfangreich sein. Die endgültigen Regelungen treten zwar voraussichtlich frühestens im Jahre 2008 in Kraft, dennoch gilt es schon heute, sich auf die erhöhten Anforderungen vorzubereiten. Versicherungsunternehmen, die ihre versicherungstechnischen Risiken, Risiken aus Kapitalanlagen sowie den operationellen Risiken entsprechend bemessen und steuern können, erfüllen nicht allein aufsichtsrechtliche Anforderungen, sie heben sich gegenüber den übrigen Marktteilnehmern vielmehr durch

  • eine Optimierung des Ertrags unter Risk-Return-Gesichtspunkten
  • eine Reduzierung der Fehlerkosten
  • eine wertgesteuerte Verwendung des Eigenkapitals sowie
  • eine Versorgung der Entscheidungsträger mit prägnanten Risikomaßen

ab.

 
 
Ein agens Unternehmen
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